Mädchen mit offenem Haar |
Kalea Elena Lierck 2022
SCHULE
Thema Schule während der Erkrankung:
Schule spielt für die erkrankten Kinder und deren Familien eine wesentliche Rolle.
Erkrankte Kinder unterliegen in der Regel der Schulpflicht. Was kann man tun, wenn sie krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können? In dieser Zeit greifen die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.
Empfehlung: Mittels Gespräche zwischen behandelndem Arzt/Ärztin, Schulleitung, Klassenleitung und Familie individuelle Lösungen finden.
Je nach Bundesland und Schulform empfiehlt es sich, sich an die nächsthöhere Instanz zu wenden, die in der Schule erfragt werden kann.
Eine Teilhabe kann durch folgende Nachteilsausgleiche stattfinden:
Weitere Möglichkeiten der Entlastung könnten:
Hausunterricht (stundenweise/tageweise pro Woche)
Onlineunterricht mit Bezug zur Stammschule (mittels AVATAR, Onlineprogrammen (z.B. Moodle / Padlet) auf denen z.B. Arbeitsblätter hinterlegt werden können, …)
Onlineunterricht (vorübergehend an einer Onlineschule zur Überbrückung oder sogar ein Ruhen der Schulpflicht sein (Schulpflichtjahre).
Sie können hier auch Hilfe bei den überall in Deutschland tätigen EUTB®-Stellen (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) suchen.
Ist in Arbeit...
Impressum:
Verantwortlich: Elena Lierck
Kontakt: Thomas-Müntzer-Platz 4 01307 Dresden
Tel. 0177-68 42 677
hallo(@)nichtgenesenkids.de
Stand Dezember 2022
Bildnachweise:
Bilder der Kinder und Kontaktpersonen : privat ( Daten liegen NichtGenesenKids vor)
Datenschutzerklärung:
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten, 2022