Mädchen mit offenem Haar | 

Kalea Elena Lierck 2022


"Ich achte gut auf mich und meine Grenzen."                                                                                                                                                              unbekannt

SCHULE

Thema Schule während der Erkrankung:


Schule spielt für die erkrankten Kinder und deren Familien eine wesentliche Rolle.

Erkrankte Kinder unterliegen in der Regel der Schulpflicht. Was kann man tun, wenn sie krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können? In dieser Zeit greifen die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.

Empfehlung: Mittels Gespräche zwischen behandelndem Arzt/Ärztin, Schulleitung, Klassenleitung und Familie individuelle Lösungen finden.                                                                                                          

Je nach Bundesland und Schulform empfiehlt es sich, sich an die nächsthöhere Instanz zu wenden, die in der Schule erfragt werden kann.

Eine Teilhabe kann durch folgende Nachteilsausgleiche stattfinden:


  • Zeit (verlängerte Pausen, mehr Pausen, längere Abgabezeit bei Tests, Pausen während eines Tests ohne Zeitanrechnung, mehr Vorbereitungszeit für Referate, Hausarbeiten, ...)
  • Hilfsmittel (z.B. Laptop als Schreibhilfe, Vorlesestift, Kopfhörer zur Geräuschminderung, …)
  • Hilfestellung (bei der Vereinbarung von Nachteilsausgleich für die Zeit der Verdachtsdiagnose bis zur endgültigen Diagnosestellung)
  • Schulbegleitung
  • Anpassung räumlicher Gegebenheiten (z.B. ein Ruheraum; ein separater Raum für Tests, Klassenzimmer in der Nähe des Aufzugs / sowie Aufzugnutzung...)
  • Teilnahme am Unterricht (z.B. je nach Krankheitszustand täglich angepasst - stundenweise, tageweise, nur in den Hauptfächern, …)
  • Andere Form von Leistungsnachweisen (z.B. statt schriftliche Leistungsnachweise eine Hausarbeit / Referat (ggf. im Sitzen) oder mündliche Abfrage / Leistungsnachweis …)


Weitere Möglichkeiten der Entlastung könnten:


Hausunterricht (stundenweise/tageweise pro Woche)

Onlineunterricht mit Bezug zur Stammschule (mittels AVATAR, Onlineprogrammen (z.B. Moodle / Padlet) auf denen z.B. Arbeitsblätter hinterlegt werden können, …)

Onlineunterricht (vorübergehend an einer Onlineschule zur Überbrückung oder sogar ein Ruhen der Schulpflicht sein (Schulpflichtjahre).

Sie können hier auch Hilfe bei den überall in Deutschland tätigen EUTB®-Stellen (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) suchen.

 

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